Immobilienmakler Sylt

Wir sind Ihr Immobilienmakler auf Sylt

Wer auf Sylt eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sucht nach einem Partner, der den Inselmarkt wirklich versteht. Als Immobilienmakler auf Sylt verbinden wir bei der Meyer Immobilien langjährige Erfahrung, lokales Know-how und echte Leidenschaft für Immobilien. Wir kennen die besonderen Eigenheiten dieses außergewöhnlichen Marktes – von den begehrten Lagen in Kampen und Keitum bis zu den ruhigen Rückzugsorten in Morsum oder Hörnum.

Ihr Makler auf Sylt - Persönliche Beratung und lokale Expertise

Als Makler Sylt wissen wir, dass der Verkauf oder Kauf einer Immobilie immer auch eine emotionale Entscheidung ist. Deshalb legen wir größten Wert auf individuelle Beratung, Diskretion und Vertrauen. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Wünsche und Ziele zu verstehen, und begleiten Sie Schritt für Schritt – von der ersten Einschätzung über die Vermarktung bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss beim Notar.

Unsere Arbeit basiert auf Transparenz und Offenheit. Sie erhalten von uns eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie, fundierte Marktanalysen und eine klare Empfehlung zur besten Vermarktungsstrategie. Wir sehen uns nicht nur als Vermittler, sondern als verlässlicher Partner, der Ihre Interessen vertritt – ehrlich, engagiert und mit Gespür für den Sylter Markt.

Der Verkauf Ihrer Sylter Immobilie

Der Immobilienmarkt auf Sylt gehört zu den exklusivsten und dynamischsten in Deutschland. Wer hier erfolgreich verkaufen möchte, braucht mehr als nur gute Kontakte – er braucht Erfahrung, Marktkenntnis und ein professionelles Netzwerk.


Als Immobilienmakler auf Sylt übernehmen wir für Sie die komplette Vermarktung: Von der Wertermittlung über hochwertige Exposés und professionelle Fotografie bis hin zu gezielter Online- und Printwerbung. Durch unsere starke Präsenz und ein gewachsenes Käufernetzwerk erreichen wir Interessenten, bevor Ihre Immobilie auf den großen Plattformen erscheint.

Immobilienkauf auf Sylt

Auch Käufer profitieren von unserer Expertise. Wir finden passende Immobilien auf der gesamten Insel – sei es ein charmantes Reetdachhaus, eine moderne Ferienwohnung oder eine langfristige Kapitalanlage.

Dank unserer Erfahrung in der Hausverwaltung wissen wir genau, worauf es bei Pflege, Instandhaltung und Werterhalt ankommt – ein Vorteil, der uns als Makler auf Sylt besonders auszeichnet.

Immobilien auf Sylt – Ein Markt mit Charakter

Sylt ist mehr als ein Immobilienstandort – Es ist ein Lebensgefühl.

Die Kombination aus Natur, Meer, Architektur und Exklusivität macht den Reiz dieser Insel aus. Jede Immobilie auf Sylt hat ihre eigene Geschichte und wir helfen Ihnen, sie fortzuschreiben. Als Makler auf Sylt achten wir darauf, jedes Objekt mit Respekt und Sorgfalt zu behandeln, ganz gleich, ob es sich um eine Ferienimmobilie, ein Einfamilienhaus oder ein Anlageobjekt handelt.

Unser Ziel ist es, für Eigentümer den besten Verkaufspreis zu erzielen und für Käufer die passende Immobilie zu finden – mit Kompetenz, Marktverständnis und einem ausgeprägten Sinn für Qualität.

Referenzen

Westerland | 8 Einheiten
Westerland | 14 Einheiten
Westerland | 6 Einheiten

Ihr Weg zur erfolgreichen Immobilienvermittlung

Wenn Sie auf der Suche nach einem Immobilienmakler auf Sylt sind, der Kompetenz, Verlässlichkeit und echte Inselverbundenheit vereint, sind Sie bei der Meyer Immobilien genau richtig. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung, persönlicher Betreuung und umfassendem Service zur Seite – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Übergabe.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch – telefonisch, per E-Mail oder direkt über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie als Ihr Makler auf Sylt zu begleiten.

Kontakt

Wir kümmern uns

Jederzeit den Überblick behalten

Monatliche Bankkontoabrechnungen

Wir erstellen Eigentümern monatliche Bankkontoabrechnungen inkl. Summen- und Saldenlisten. Diese bieten eine transparente Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben des Mietobjekts auf Sylt. So behalten Sie stets den Überblick über Mietzahlungen, Betriebskosten und Rücklagenbewegungen. Mit unserer professionellen Mietverwaltung sorgen wir für eine lückenlose und nachvollziehbare Finanzübersicht.

Persönliche Betreuung

Fester Ansprechpartner

Eigentümer in der Mietverwaltung erhalten einen festen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit eine kompetente und verlässliche Kontaktperson haben, die sich um Ihre Mietobjekte kümmert. Ihr persönlicher Ansprechpartner kennt die verwalteten Immobilien genau, koordiniert alle Abläufe und sorgt für eine effiziente Betreuung. Durch die direkte Kommunikation sparen Sie Zeit und erhalten schnelle Unterstützung bei allen Fragen rund um Ihre Mietverwaltung auf Sylt.

Transparenz

Größtmögliche Sicherheit

In der Mietverwaltung arbeiten wir ausschließlich mit Treuhandkonten, sodass Mietzahlungen und Rücklagen jederzeit sicher verwahrt und strikt von unserem Unternehmensvermögen getrennt bleiben. Zudem legen wir großen Wert auf eine sorgfältige Mieterauswahl, die Erstellung rechtssicherer Mietverträge und die lückenlose Überwachung aller Zahlungseingänge. Regelmäßige Objektkontrollen sowie ein effizientes Schadensmanagement minimieren Risiken und tragen zum langfristigen Werterhalt Ihrer Mietimmobilie auf Sylt bei.

Reibungsloser Mieterwechsel

Neuvermietung

Auf Wunsch kümmern wir uns im Rahmen der Mietverwaltung um die Neuvermietung frei gewordener Wohnungen.

Wir übernehmen den gesamten Vermietungsprozess – von der professionellen Vermarktung und gezielten Mietersuche bis hin zur rechtssicheren Vertragsabwicklung. Unser Ziel ist es, schnell und zuverlässig passende Mieter zu finden, die zur langfristigen Wertsteigerung Ihrer Immobilie beitragen.

Glossar

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Auflassung?

Die Auflassung kann für den Käufer einer Immobilie als rechtsverbindliche Zusicherung für die Eintragung im Grundbuch definiert werden. Als wesentlicher Bestandteil der Übereignung von Grundstücken ist sie im §925 BGB geregelt.

Die bei dem zuständigen Bauamt geführte Dokumentation enthältsämtliche Pläne und Genehmigungen, die zum jeweiligen Objekt historisch und aktuell vorhanden sind.

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber ob und wenn ja welche Belastungen für das Grundstück bestehen, die für den Grundstückseigentümer gegenüber der öffentlichen Hand bestehen.

Bruchteilseigentum ist auf Sylt keine Seltenheit. Es bedeutet, dass mehrere Eigentümer jeweils Anteile an einem Gesamtgrundstück halten. Sie alle sind, mit dem jeweiligen Bruchteil in zu dem Grundstück gehörigen Grundbuch verzeichnet. Jeder Eigentümer kann über seinen Bruchteil selbstständig verfügen. Über das Gesamtobjekt ist allerdings nur eine gemeinschaftliche Verfügung möglich.

Oft liest man in Exposés …..“zum Dauerwohnen“, …..“mit Dauerwohnauflage“, die Erläuterung ist im Wort bereits erhalten. In der betreffenden Immobilie soll „dauerhaft gewohnt“ werden, folglich keine touristische Vermietung stattfinden. Die Vermietung einer solchen Immobilie, an einen „Dauer(haften)mieter“, ist selbstverständlich nicht untersagt.

Definiert als beschränktes dingliches Recht gibt das Erbbaurecht dem Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit gegen eine vereinbarte Zahlung (Erbbauzins) für eine vereinbarte Zeit sein Bauwerk auf dem Grundstück zu errichten, das im Eigentum des Erbbaurechtgebers steht und bleibt. Eingetragen in ein eigenes Grundbuch kann dieses Erbbaurecht wie ein Grundstück vererbt, veräußert oder finanziell belastet werden.

Auch Liegenschaftskarte genannt, die beim Katasteramt eingeholt werden kann gibt die exakte Lage und Vermessung des Grundstückes wieder.

Die Höhe der Miteigentumsanteile (MEA) wird durch die Teilungserklärung zugewiesen und im Grundbuch festgehalten. Der MEA ist somit als rechnerischer Anteil am Gemeinschaftseigentum zu sehen, aus dem sich auch die Kostenverteilung zum Erhalt des Gemeinschaftseigentums ergibt.

Als Nutzungsrecht kann im Immobilienbereich z.B. ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden, das, als beschränkte persönliche Dienstbarkeit, einer bestimmten Person zugesichert wird. Möglich ist auch, ebenfalls im Grundbuch zu vermerken ein Nießbrauchrecht, welches neben der Bewohnung der Immobilie dem Inhaber dieses Rechtes zudem die „Fruchtziehung“ (z.B. Ertrag aus der Mietsache) zuspricht.

 

Das Sondereigentum ist als Recht an der erworbenen Wohneinheit dem „Volleigentum“ einer Immobilie weitestgehend gleichgestellt. Gemeinsam mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum bildet es das Wohnungseigentum. Aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergibt sich, dass ein Sondereigentum nur an abgeschlossenen Räumen erworben werden kann.

Die Teilungserklärung gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse zu denen ein Gesamtobjekt in einzelne Wohneinheiten geteilt ist. Hier ist dokumentiert welche Flächen als Sondereigentum deklariert sind, welche im Gemeinschaftseigentum stehen und welcher rechnerische Bruchteil an Miteigentum daran, dem jeweiligen Eigentum zugeteilt wird.

Der Wirtschaftsplan ist eine, der durch das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelte, Kalkulation der Eigentümergemeinschaft für das jeweilige Wirtschaftsjahr. Einnahmen und Ausgaben im Bezug auf das Gemeinschaftseigentum werden darin dargestellt.

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