Mietverwaltung

Verwaltung von Mietobjekten

Die Verwaltung von Mietobjekten ist eine unserer zentralen Kompetenzen und wird oft unterschätzt. Viele sehen sie eher als notwendiges Übel denn als wertsteigernde Dienstleistung. Wir bieten jedoch eine breite Palette an Leistungen, die genau hier ansetzen.

Neben bewährten klassischen Maßnahmen setzen wir auch auf moderne und innovative Ansätze, um Ihre Immobilien effizienter und nachhaltiger zu verwalten. Von der kaufmännischen Verwaltung über die technische Bewirtschaftung bis hin zur intensiven Mieterbetreuung bieten wir umfassende Dienstleistungen an. Dank unseres Netzwerks können wir attraktive Rahmenverträge mit verschiedenen Dienstleistern abschließen und so die Betriebskosten erheblich senken. Wenn Sie sich nicht mit den Details beschäftigen möchten, bieten wir Ihnen ein „Rundum-sorglos-Paket“, das Ihnen die Sicherheit gibt, das Beste für Ihre Immobilie zu tun, ohne sich um Kleinigkeiten kümmern zu müssen.

Unsere Leistungen und Besonderheiten

Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen

Technische Dienstleistungen

Digitale Objektverwaltung

Referenzen

Kontakt

Wir kümmern uns

Jederzeit den Überblick behalten

Monatliche Bankkontoabrechnungen

Wir erstellen Eigentümern monatliche Bankkontoabrechnungen inkl. Summen- und Saldenlisten. Diese bieten eine transparente Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben des Mietobjekts auf Sylt. So behalten Sie stets den Überblick über Mietzahlungen, Betriebskosten und Rücklagenbewegungen. Mit unserer professionellen Mietverwaltung sorgen wir für eine lückenlose und nachvollziehbare Finanzübersicht.

Persönliche Betreuung

Fester Ansprechpartner

Eigentümer in der Mietverwaltung erhalten einen festen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit eine kompetente und verlässliche Kontaktperson haben, die sich um Ihre Mietobjekte kümmert. Ihr persönlicher Ansprechpartner kennt die verwalteten Immobilien genau, koordiniert alle Abläufe und sorgt für eine effiziente Betreuung. Durch die direkte Kommunikation sparen Sie Zeit und erhalten schnelle Unterstützung bei allen Fragen rund um Ihre Mietverwaltung auf Sylt.

Transparenz

Größtmögliche Sicherheit

In der Mietverwaltung arbeiten wir ausschließlich mit Treuhandkonten, sodass Mietzahlungen und Rücklagen jederzeit sicher verwahrt und strikt von unserem Unternehmensvermögen getrennt bleiben. Zudem legen wir großen Wert auf eine sorgfältige Mieterauswahl, die Erstellung rechtssicherer Mietverträge und die lückenlose Überwachung aller Zahlungseingänge. Regelmäßige Objektkontrollen sowie ein effizientes Schadensmanagement minimieren Risiken und tragen zum langfristigen Werterhalt Ihrer Mietimmobilie auf Sylt bei.

Reibungsloser Mieterwechsel

Neuvermietung

Auf Wunsch kümmern wir uns im Rahmen der Mietverwaltung um die Neuvermietung frei gewordener Wohnungen.

Wir übernehmen den gesamten Vermietungsprozess – von der professionellen Vermarktung und gezielten Mietersuche bis hin zur rechtssicheren Vertragsabwicklung. Unser Ziel ist es, schnell und zuverlässig passende Mieter zu finden, die zur langfristigen Wertsteigerung Ihrer Immobilie beitragen.

Glossar

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Auflassung?

Die Auflassung kann für den Käufer einer Immobilie als rechtsverbindliche Zusicherung für die Eintragung im Grundbuch definiert werden. Als wesentlicher Bestandteil der Übereignung von Grundstücken ist sie im §925 BGB geregelt.

Die bei dem zuständigen Bauamt geführte Dokumentation enthältsämtliche Pläne und Genehmigungen, die zum jeweiligen Objekt historisch und aktuell vorhanden sind.

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber ob und wenn ja welche Belastungen für das Grundstück bestehen, die für den Grundstückseigentümer gegenüber der öffentlichen Hand bestehen.

Bruchteilseigentum ist auf Sylt keine Seltenheit. Es bedeutet, dass mehrere Eigentümer jeweils Anteile an einem Gesamtgrundstück halten. Sie alle sind, mit dem jeweiligen Bruchteil in zu dem Grundstück gehörigen Grundbuch verzeichnet. Jeder Eigentümer kann über seinen Bruchteil selbstständig verfügen. Über das Gesamtobjekt ist allerdings nur eine gemeinschaftliche Verfügung möglich.

Oft liest man in Exposés …..“zum Dauerwohnen“, …..“mit Dauerwohnauflage“, die Erläuterung ist im Wort bereits erhalten. In der betreffenden Immobilie soll „dauerhaft gewohnt“ werden, folglich keine touristische Vermietung stattfinden. Die Vermietung einer solchen Immobilie, an einen „Dauer(haften)mieter“, ist selbstverständlich nicht untersagt.

Definiert als beschränktes dingliches Recht gibt das Erbbaurecht dem Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit gegen eine vereinbarte Zahlung (Erbbauzins) für eine vereinbarte Zeit sein Bauwerk auf dem Grundstück zu errichten, das im Eigentum des Erbbaurechtgebers steht und bleibt. Eingetragen in ein eigenes Grundbuch kann dieses Erbbaurecht wie ein Grundstück vererbt, veräußert oder finanziell belastet werden.

Auch Liegenschaftskarte genannt, die beim Katasteramt eingeholt werden kann gibt die exakte Lage und Vermessung des Grundstückes wieder.

Die Höhe der Miteigentumsanteile (MEA) wird durch die Teilungserklärung zugewiesen und im Grundbuch festgehalten. Der MEA ist somit als rechnerischer Anteil am Gemeinschaftseigentum zu sehen, aus dem sich auch die Kostenverteilung zum Erhalt des Gemeinschaftseigentums ergibt.

Als Nutzungsrecht kann im Immobilienbereich z.B. ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden, das, als beschränkte persönliche Dienstbarkeit, einer bestimmten Person zugesichert wird. Möglich ist auch, ebenfalls im Grundbuch zu vermerken ein Nießbrauchrecht, welches neben der Bewohnung der Immobilie dem Inhaber dieses Rechtes zudem die „Fruchtziehung“ (z.B. Ertrag aus der Mietsache) zuspricht.

 

Das Sondereigentum ist als Recht an der erworbenen Wohneinheit dem „Volleigentum“ einer Immobilie weitestgehend gleichgestellt. Gemeinsam mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum bildet es das Wohnungseigentum. Aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergibt sich, dass ein Sondereigentum nur an abgeschlossenen Räumen erworben werden kann.

Die Teilungserklärung gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse zu denen ein Gesamtobjekt in einzelne Wohneinheiten geteilt ist. Hier ist dokumentiert welche Flächen als Sondereigentum deklariert sind, welche im Gemeinschaftseigentum stehen und welcher rechnerische Bruchteil an Miteigentum daran, dem jeweiligen Eigentum zugeteilt wird.

Der Wirtschaftsplan ist eine, der durch das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelte, Kalkulation der Eigentümergemeinschaft für das jeweilige Wirtschaftsjahr. Einnahmen und Ausgaben im Bezug auf das Gemeinschaftseigentum werden darin dargestellt.

Newsletteranmeldung